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Haftpflichtversicherung

ne Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen (Beispiel: Ein Fahrradfahrer kommt ihretwegen zu Fall und erleidet Knochenbrüche). Bei einigen Tarifen wird darüber hinaus sogar geleistet, wenn jemand anderes Sie selbst schädigt und dieser keine Versicherung besitzt (Forderungsausfalldeckung).

Auch in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter oder Hausbesitzer können Sie beispielsweise haftbar gemacht werden und sollten sich gegen potentiell teuren Schadensersatz absichern (häufiges Ereignis: Ein Fahrradfahrer kommt wegen Ihrem Hund zu Fall oder ein Passant stürzt bei Schnee auf dem Gehweg vor Ihrem Haus).

Die richtige Versicherung finden!

Der Auswahl der passgenauen Versicherung kommt eine große Bedeutung zu - geht es hierbei doch um nichts Geringeres als um die finanzielle Absicherung meist existenzieller Risiken. Bei der Vielzahl an Anbietern und Tarifen gestaltet sich die Suche nach der passenden Versicherung für die meisten Verbraucher allerdings als schwieriges Unterfangen. Wer hat schon die Zeit und vor allem das nötige Fachwissen, um den Versicherungsmarkt vollständig unter die Lupe zu nehmen?

Diese Ausgangslage ist der Anstoß für unser tägliches Tun und Handeln. fair-versichert.de ist das Online-Portal für Ihren Versicherungsvergleich und unterstützt Sie zielgerichtet bei Ihrer individuellen Vorsorge- und Finanzplanung. Durch die Bündelung von Fachkompetenz, Branchen-Know-how und langjährige Expertise unter dem Dach eines der besten Maklerhäuser liefern wir Ihnen Bausteine für Ihren finanziellen Erfolg. Tag für Tag vertrauen zufriedene Nutzer auf die Analysen unserer Versicherungsvergleiche.
fair-versichert.de gehört zum Online Angebot der 4 U Assekuranzmakler. Wir versuchen immer die optimalste Versicherung für Sie zu finden. Auch Speziallösungen sind für uns kein Problem. Wir finden Ihre Versicherung! Und das immer zu Fairen Konditionen.

Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung lebt es sich unbeschwerter, da jedem einmal ein Missgeschick passieren kann. Zieht ein solches Missgeschick Kosten nach sich, übernimmt diese die Versicherung. Da vor allem Personenschäden sehr teuer sein können, sollte man bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird.

Des Weiteren können viele Extraleistungen in den Leistungsumfang mit aufgenommen werden, zum Beispiel eine Forderungsausfalldeckung, Schlüsselversicherung oder eine Hundehaftpflicht.

Begriffserklärung

Die Haftpflichtversicherung soll in erster Linie den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzsprüchen schützen, die andere Verbraucher – berechtigt oder unberechtigt – erheben. Eine Tatsache, die durchaus sinnvoll erscheint – wenn man die Risiken betrachtet, die im Alltag drohen. Was passiert aber mit Versicherungsnehmern, die selbst keinen Schaden verursachen, sondern sich unversehens auf der anderen Seite wiederfinden?

Da in Deutschland keine allgemeine Pflicht zum Abschluss im Zusammenhang mit der privaten Haftpflichtversicherung besteht, ist dieses Szenario durchaus nicht auszuschließen. Im Gegenteil – immer wieder werden Haftpflichtversicherte in Schäden verwickelt, ohne dass deren Gegenüber eine adäquate Vorsorge nachweisen können. Das Problem liegt auf der Hand: Reicht das Vermögen des Verursachers nicht aus, hilft auch kein gesetzlich verbriefter Anspruch auf den Schadenersatz weiter. Letztlich muss der Geschädigte unter diesen Voraussetzungen wieder in die eigene Tasche greifen – und hat damit ein erhebliches finanzielles Risiko zu tragen.

Die private Haftpflichtversicherung kann dabei helfen, diese Lücke zu schließen – durch den Leistungsbaustein der Forderungsausfalldeckung. Was steckt dahinter?
Die Forderungsausfalldeckung ist im Kern recht simpel. Tritt für den Versicherungsnehmer die Situation ein, dass ein Schaden durch den Verursacher nicht reguliert werden kann, greift der eigene Haftpflichtversicherer in seine Tasche – und gleicht den Schaden aus. Auf den ersten Blick ist die Forderungsausfalldeckung ein Instrument, mit dem sich Haushalte in alle Richtungen absichern können.

Eltern haften für Ihre Kinder!

Wenn kleine Kinder einen Schaden anrichten, wird’s für die Eltern oft teuer. Denn die Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch deliktunfähige Kinder oft nicht ab. Ist der Nachwuchs noch keine 10 Jahre alt, sollten Sie dringend Ihre Police unter die Lupe nehmen.

Der Fußball zertrümmert das bodentiefe Fenster, der Kirschsaft ruiniert den teuren Teppich, das Fahrrad zerkratzt Nachbars neuen Wagen: Von einer Sekunde zur anderen wird aus Kinderspiel oft bitterer Ernst. Kein Problem, das zahlt unsere Haftpflichtversicherung, denken Eltern meist beruhigt – und irren sich damit leider gewaltig. „Niemand sollte sich generell darauf verlassen, dass jeder angerichtete Schaden ganz selbstverständlich von der eigenen Versicherung bezahlt wird", mahnt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten BdV. (www.bundderversicherten.de)

 

Hintergrund: Keine Haftung, keine Zahlung!

Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, beispielsweise, wenn sie die vierjährige Tochter stundenlang alleine auf dem Gehweg vor dem Haus spielen lassen oder dem sechsjährigen Sohnemann gestatten, im Porzellangeschäft wild herumzutoben. Verbindliche Maßstäbe gibt es allerdings nicht. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht, müssen im Zweifelsfall die Richter entscheiden. Und die haben tendenziell Nachsehen mit jungen Familien.

Das klingt zunächst wie eine gute Nachricht: Rein juristisch müssten Eltern demnach die zerschossene Scheibe, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich in der Regel nicht ersetzen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet, zumal Kinder typischerweise Schäden im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freunden und Nachbarn nicht zu trüben, müssen Eltern im Schadensfall oft tief in die Tasche greifen. Besteht juristisch keine Pflicht zum Schadensersatz, zahlt die private Haftpflicht nämlich keinen Cent

 

 

Schlüsselverlust

Private Haftpflichtversicherungen bieten ein breites Spektrum verschiedener Leistungen. Aber auch wenn die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen den roten Faden darstellen, an welchem sich der Versicherungsschutz orientiert – nicht jedes Schadensereignis ist durch die Tarife gedeckt. Dazu gehört auch das Verlustrisiko fremder Schlüssel. Legt man die Bedingungen zu den Versicherungsverträgen in der Haftpflichtversicherung genau aus, fallen diese nämlich in die Rubrik der:

  • gemieteten
  • geleasten
  • oder geliehenen Sachen.

Und alle drei Bereiche fallen in der Regel in die Ausschlusskriterien. Dabei kann der Schlüsselverlust durchaus schwerwiegende Folgen haben – wenn man bedenkt, was der Schlüssel in den falschen Händen möglich macht. Ist beispielsweise der Schlüssel fürs Vereinsheim verloren gegangen, können sich Langfinger mit dessen Hilfe ohne Probleme Zutritt verschaffen – und einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Besonders unangenehm wird die Situation dann, wenn es sich um einen Schlüssel des Arbeitgebers handelt.

Übersicht verschiedener Versicherer

- Versicherer - Tarif - versicherter Schlüsselverlust
Gothaer Haftpflichtversicherung - Privathaftpflicht - 25.000 (nur fremde private Schlüssel)
- Top - 50.000 (fremde private Schlüssel und berufliche Schlüssel)
- PlusDeckung - 50.000 (fremde private Schlüssel und berufliche Schlüssel)
Cosmosdirekt Haftpflichtversicherung - Basis - kein Schlüsselverlust versichert
- Comfort - 15.000 (nur privater Schlüsselverlust)
Janitos Haftpflichtversicherung Basic - 15.000 (private und berufliche Schlüssel mit 200 EUR SB)
Balance - 30.000 (private und berufliche Schlüssel mit 100 EUR SB)
Best Selection - 50.000 (private und berufliche Schlüssel mit 100 EUR SB)
DEVK Haftpflichtversicherung Aktiv - kein Schlüsselverlust versichert
Komfort - kein Schlüsselverlust versichert
Premium - 25.000 (nur privater Schlüsselverlust)

 

 

Haftpflichtversicherung für Studenten

issgeschicke lassen nie lange auf sich warten. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für Studenten von besonderer Bedeutung. Gerade ein Personenschaden kann am Ende teuer werden. Vor der Unterschrift lohnt aber ein Blick hinter die Kulissen. Denn bei der Studenten Haftpflichtversicherung zählt ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.

Leistungen der Haftpflicht für Studenten

Ein Unfall mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Bibliothek kann durch Personenschäden teuer werden. Eine Heilbehandlung, der Verdienstausfall oder der Umbau von Auto und Haus des Geschädigten – Kosten über 1 Million Euro sind kein Einzelfall, welche die Studenten Haftpflicht abdecken würde.

Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust und Auslandsaufenthalte sollten versichert sein, um Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Deckungssummen abzudecken. Selbst Anwälte und Gerichtskosten übernehmen einzelne Tarife von Versicherungsanbietern der Haftpflichtversicherung für Studenten.

Besonderheiten bei der Haftpflichtversicherung für Studenten

Die erste Amtshandlung in Sachen Haftpflichtversicherung für Studenten sollte sein, bei den Eltern nachzufragen, ob diese bereits eine entsprechende Police besitzen. Wenn ja, sollte man sich unbedingt die Versicherungsbedingungen anschauen, um herauszufinden, ob man selbst im Studium noch darüber mitversichert ist. Ist dies der Fall, ist eine eigene Haftpflichtversicherung als Student eigentlich nicht erforderlich.

Die Mitversicherung bei den Eltern ist in der Praxis oft an mehrere Bedingungen geknüpft. So muss der Student i.d.R. noch “formal” dem Haushalt der Eltern zugehörig sein. Wer sich um einen eigenen Wohnsitz bemüht oder mit dem Partner einen Haushalt während des Studiums teilt, hat auch für den persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Letztere Variante lässt sich in Form spezieller Partner-Tarife absichern, die zwar einen geringen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen, im Ernstfall macht sich eine gemeinsame Haftpflichtversicherung  aber bezahlt. Im übrigen muss man sich als Student ebenso selbst haftpflichtversichern, wenn man vor dem Studium bereits berufstätig war (Ausnahme: Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst) bzw. schon ein Erststudium abgeschlossen hat. Zudem endet die Mitversicherung über die Eltern in der Regel ab dem 27. Lebensjahr.

Doch selbst wenn man theoretisch noch über die Eltern mit abgesichert sein sollte, ist es oft so, dass deren Haftpflicht-Versicherungsschutz mal vor unzähligen Jahren abgeschlossen wurde und eigentlich gar nicht mehr “zeitgemäß” ist (z.B. zu geringe Deckungssummen, elementare Punkte sind gar nicht versichert, usw.). In diesem Fall sollte unverzüglich eine neue abgeschlossen werden!

Kündigungshilfe

Hier finden Sie ein Formular mit der Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung kündigen können.

Musterformular kündigen

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Kündigung bzw. übernehmen den kompletten Vorgang für Sie. Rufen Sie uns hierzu einfach kur an oder senden Sie uns eine Email an:

Kündigungsservice fair-versichert24.de

Häufige Fragen

Sie finden auf dieser Seite alle häufigen Fragen zur Haftpflichtversicherung. Sollten Sie dennoch Fragen haben welche nicht beantwortet sind, helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter unter:

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